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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pacific Trading GmbH

§ 1 Geltungsbereich:

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge und Lieferungen der Pacific Trading GmbH (im Folgenden "Verkäuferin") im Bereich des Handels mit Getränken und Süßwaren, sowohl für den Inlandsmarkt als auch für den Export. (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie diesen AGB nicht widersprechen. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Die Pacific Trading GmbH verkauft ausschließlich an Geschäftskunden (B2B). Endverbraucher (B2C) sind von den Geschäften ausgeschlossen.

1.3 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Unsere Forderungen sind an die BFS finance GmbH, Verl, abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die BFS finance GmbH erfolgen. Die Bankverbindung ist dem Hinweis auf der Rechnung zu entnehmen.

§ 2 Vertragsschluss:

2.1 Bestellungen werden schriftlich bestätigt.

2.2 Die Lieferzeiten und -mengen können je nach Vorrat und Nachbestellung variieren. Diese werden dem Kunden vor Lieferung oder Abholung mitgeteilt.

2.3 Die Preisewerden individuell mit dem Kunden vereinbart und schriftlich festgehalten.

§ 3 Exportware:

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3.1 Die Pacific Trading GmbH verkauft bestimmte pfandfreie Waren ausschließlich als Exportartikel. Diese sind auf der Rechnung entsprechend gekennzeichnet.
3.2 Diese Waren sind in Deutschland nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt und müssen exportiert werden. Der Kunde verpflichtet sich, dies zu beachten.
3.3 Die Verantwortung für den Export und die Einhaltung aller Vorschriften liegt beim Kunden.

§ 4  Lieferung:

4.1 Die Liefertermine werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

4.2 Teillieferungen werden dem Kunden mitgeteilt.

§ 5 Produktabweichungen:

5.1 Abweichungen von Produktabbildungen oder -beschreibungen sind möglich.

5.2 Die Pacific Trading GmbH übernimmt keine Haftung für Druckfehler, Irrtümer oder Änderungen im Produktdesign.

§ 6 Gewährleistung:

6.1 Die Haftung der Verkäuferin beschränkt sich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

6.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 7 Zahlungsverzug:

7.1Der Kaufpreis ist bei Lieferung ohne weitere Vereinbarung fällig.

7.2 Die Pacific Trading GmbH behält sich das Recht vor, die Lieferung abzubrechen, wenn der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wurde.

7.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig.

§ 8 Aufrechnung:

8.1 Eine Aufrechnung findet nur bei rechtskräftig titulierten Gegenansprüchen statt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt:

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Pacific Trading GmbH. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten. Falls zwischen der Pacific Trading GmbH und dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag

9.2 Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich.

§ 10 Erfüllungsort:

10.1 Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Pacific Trading GmbH.

§ 11 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:

11.1 Für alle Auseinandersetzungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht.

11.2 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Pacific Trading GmbH Gerichtsstand. Die Pacific Trading GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

§ 12 Datenschutz:

12.1 Der Kunde willigt in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu wirtschaftlichen Zwecken ein.

12.2 Die Nutzung derDaten erfolgt unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 13 Salvatorische Klausel:

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

13.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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